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EU mandate Wiederverkaufsrechte für heruntergeladene Spiele

By BellaFeb 11,2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz Beschränkungen in den Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) legal heruntergeladene Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Ussoft und Oracle, wodurch das "Prinzip der Erschöpfung" in Bezug auf das Urheberrecht klargestellt wird.

Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU

Dieses Prinzip schreibt vor, dass das Vertriebsrecht erschöpft ist, wenn ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, und den Wiederverkauf ermöglicht. Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann den Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglicht, das Spiel herunterzuladen. Das Urteil stellt klar, dass der ursprüngliche Eigentümer den Zugang beim Wiederverkauf aufgibt.

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Der Verkäufer muss jedoch seine Kopie beim Wiederverkauf unbrauchbar machen, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Der Gerichtshof betont, dass das Verteilungsrecht zwar erschöpft ist, das Fortpflanzungsrecht bleibt, was nur notwendige Reproduktionen für die legitime Verwendung durch den neuen Eigentümer ermöglicht. Auf diese Weise kann der neue Besitzer das Spiel für die beabsichtigte Verwendung herunterladen.

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Wichtig ist, dass das Urteil angibt, dass Backup -Kopien nicht weiterverkauft werden können. Dies richtet sich an einen früheren CJEU -Fall (Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.), was diese Einschränkung verstärkt.

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Die Entscheidung stößt nicht übertragbare Klauseln in Eulas innerhalb der EU auf und gewährt den Wiederverkaufsrechten der Verbraucher gleichzeitig die Einschränkungen für die fortgesetzte Verwendung des ursprünglichen Eigentümers und das Verbot des Weiterverkaufs von Backup-Kopien. Die praktische Umsetzung, insbesondere in Bezug auf die Übertragung der Registrierung und das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes, bleibt ein wesentlicher Bereich für weitere Überlegungen.

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